In der "Verordnung über die Leistungen in der obligatorischen Krankepflegeversicherung" (Krankenpflege-Leistungsversicherung, KLV) vom 13. Dezember 1996 verfügte das Eidgenössische Departement des Innern, dass die "Indikationsstellung und Durchführung der Polysomnographie und der respiratorischen Polygraphie in qualifizierten Zentren gemäss den Richtlinien der "Schweizerischen Gesellschaft für Schlafforschung, Schlafmedizin und Chronobiologie" (SGSSC) zu erfolgen habe. Die Verfügung wurde am 1.7.2002 durch eine zusätzliche Bestimmung ergänzt. Diese besagt, dass auch die ausserhalb von Zentren für Schlafmedizin durchgeführte respiratorische Polygraphie eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenversicherung ist, sofern die Untersuchung durch dafür zertifizierte Pneumologen durchgeführt wird. Die respiratorische Polygraphie wird seither im Leistungskatalog separat aufgeführt.
Grundvoraussetzung für die Durchführung von respiratorischen Polygraphien bei Verdacht auf schlafbezogene Atemstörungen, insbesondere obstruktives Schlafapnoe Syndrom, ist der Nachweis einer pneumologischen Ausbildung (Facharzt FMH für Pneumologie oder Äquivalent, z.B. ausländischer Facharzttitel für Pneumologie) oder die Erfüllung der Bedingungen zur Anerkennung als Leiter eines "Zentrums für Schlafmedizin" gemäss den Richtlinien der SGSSC.
Der untersuchende Arzt muss sich über eine Ausbildung auf dem Gebiet der respiratorischen Polygraphie ausweisen können. Diese Ausbildung ist heute im Rahmen der zur Erlangung des FMH-Facharzttitels für Pneumologie obligatorischen Ausbildung gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie gesichert. Technisch können für die respiratorische Polygraphie entweder Mehrkanalsysteme mit klassischen Messparametern oder Systeme mit weiterentwickelten Atemparametern und Analysen verwendet werden. Minimal sollte die Pulsoxymetrie kombiniert mit einer Methode zur Detektion und Unterscheidung von obstruktiven und zentralen Apnoen/Hypopnoen verwendet werden. Je nach Situation werden weitere Parameter (EKG, Körperposition, Schnarchgeräusche, CPAP-Maskendruck) aufgezeichnet. Die Auswertungs-Software sollte eine Durchsicht der Rohdaten und auch eine manuelle Analyse erlauben. Für die korrekte Durchführung und Auswertung ist der durchführende Arzt verantwortlich. Für jeden Patienten müssen eine Schlussbeurteilung erstellt und allenfalls therapeutische Massnahmen ergriffen werden. Reine Auftragsdiagnostik ohne Therapiemöglichkeiten ist nicht genügend.
Der Antrag zur Zertifizierung wird an die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie gerichtet. Die Zertifizierung wird mittels eines Antragsformulars beantragt. Dabei füllt der Antragsteller das Dokument nach bestem Wissen und Gewissen aus und bestätigt mit seiner Unterschrift, die Fragen wahrheitsgetreu beantwortet zu haben. Die Zertifizierungskommission der SGP prüft und beantwortet den Antrag.
Bei Rekursen bestimmt der Vorstand der SGP drei SGP-Mitglieder für eine zweite Evaluation.
Mitglieder der Zertifizierungskommission
Als Beitrag zur Deckung der Kosten für die administrative Bearbeitung und Begutachtung eines Antrags durch die Kommission wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr für Rekurse richtet sich nach dem Aufwand und beträgt aber mindestens gleichviel wie eine Erstbeurteilung.
Die Gebühren für eine Erstbeurteilung betragen
Fr. 200.- für SGP-Mitglieder (Antrag bis 1 Jahr nach Erhalt des FMH- Facharzttitels)
Fr. 1000.- für SGP-Mitglieder (Antrag später als 1 Jahr nach Erhalt des FMH-Facharzttitels)
Fr. 1500.- für Nicht-SGP-Mitglieder
Die Liste der für die respiratorische Polygraphie zertifizierten Pneumologen wird auf der Web-Site der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie publiziert (Link: Zertifizierte Ärzte)
Die Übergangsfrist lief am 31.12.2003 ab. Fachärzte FMH für Pneumologie, die ihre Weiterbildung vor dem 31.12.2003 ageschlossen haben können das Zertifikat beantragen, sofern sie eine praktische Tätigkeit in der polygraphischen Diagnostik unter Supervision eines zertifizierten Kollegen nachweisen. Dabei sollten mindestens 25 gemeinsam durchgeführte und beurteilte respiratorische Polygraphien durch den Kollegen bestätigt werden.
Thurnheer R, Bloch KE, Laube I, Gugger M, Heitz M; Swiss Respiratory Polygraphy Registry.
Swiss Med Wkly. 2007 Feb 10;137(5-6):97-102. Respiratory polygraphy in sleep apnoea diagnosis. Report of the Swiss respiratory polygraphy registry and systematic review of the literature.
Die "Richtlinien zur Zertifizierung von Zentren für Schlafmedizin" der Schweizerischen Gesellschaft für Schlafforschung, Schlafmedizin und Chronobiologie vom 5.9.2002 können unter http://www.swiss-sleep.ch/ heruntergeladen werden.
Antragsformular Polygraphiezertifikat (Word-Format)
Bitte Antragsformular einsenden an:
Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie
Südbahnhofstrasse 14c
Postfach
3000 Bern 14