COVID-19
Die Schweizer Gesellschaft für Pneumologie (SGP) empfiehlt die COVID Impfung durchzuführen
Sobald in Ihrem Kanton die Impfung verfügbar ist, empfiehlt die SGP allen Personen sich impfen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einer Risikogruppe angehören.
Swissmedic hat die Impfung von Pfizer/Biontech in einem ordentlichen Verfahren einer rigorosen Prüfung unterzogen. Der Impfstoff wurde an über 20'000 erwachsenen Personen, zum Teil auch mit vorbestehenden Krankheiten und höheren Alters, getestet. Swissmedic stuft den Impfstoff als wirksam und sicher ein.
Unsere Fachgesellschaft empfiehlt daher die Impfung, da eine Infektion mit SARS-CoV-2 durch die Impfung verhindert oder zumindest gemildert werden kann.
BAG Informationskampagne zur Impfung gegen COVID-19
Impfempfehlungen für den mRNA-Impfstoff Comirnaty® für den Beginn des COVID-19-Impfprogramms Risikogruppen siehe S. 10, Tabelle 2
COVID-19-Impfung: Checkliste Impfakt
Factsheet: Impfung gegen COVID-19
COVID-19-Impfstrategie BAG und Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF)
COVID-19: Das "Schutzkonzept Gruppentherapien“ wurde am 15.1.2022 zurückgezogen, da es in der aktuellen Situation nicht mehr zweckdienlich ist.
Haltung zum Tragen von Masken bei Kindern und Jugendlichen der Kinderärzte Schweiz/Pädiatrie Schweiz
Medienmitteilung der Lungenliga: «Rauchen öffnet dem Coronavirus Tür und Tor»
Die Kampagne der nationalen Tabakpräventsionsparnter:https://www.stopsmoking.ch/de/ich-informiere-mich/corona/.
Die Medienmitteilung findet sich hier:https://portal.at-schweiz.ch/index.php/de/aktuell/medien.
Finden Sie hier die aktualisierten Informationen für Fachpersonal des Bundesamt für Gesundheit BAG.
Lungenliga Schweiz und die SGP haben eine kurze Information für Pneumologische und Schlafmedizinische Patienten erarbeitet
Information auf Deutsch
Information en français
Hotline für die Ärzteschaft
Für Ärztinnen und Ärzten steht eine Hotline (Medgate) zur Verfügung: 058 462 21 00. Diese Nummer ist für die Ärzteschaft reserviert.
Hotline für die Bevölkerung
Für die Bevölkerung steht ab dem gleichen Zeitpunkt eine separate Nummer zur Verfügung (058 463 00 00).
Weitere Informationen
Da sich die Situation laufend ändert, können Sie sich regelmässig auf der Webseite des BAG informieren: www.bag.admin.ch/neues-coronavirus
Die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie unterstützt die Weisungen des Bundesrates und die Empfehlungen des BAG.
Die SGP empfiehlt die Abklärung durch eine Fachärzt*in für Pneumologie bei anhaltenden respiratorischen Symptomen nach durchgemachtem COVID-19, wie zum Beispiel Atemnot, Husten, Minderung der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Eine Zuweisung an ein Spital mit interdisziplinärer LongCOVID-Sprechstunde ist bei Patient*innen sinnvoll, die weiterführende Untersuchungen brauchen oder die Beschwerden nicht nur die Lunge betreffen.
Betroffene Patient*innen (sowie Fachpersonen) tauschen sich über die Plattform Altea aus: www.altea-netzwerk.ch
______________________________
Folgende Spitäler haben der SGP gemeldet, dass Sie über eine LongCovid-Sprechstunde verfügen:
Centre Hospitalier Universitaire Vaudois
GZO Wetzikon
Hôpitaux Universitaires de Genève
Hôpital du Valais
Kantonsspital Olten
Kantonsspital St. Gallen (longcovid@kssg.ch)
Kantonsspital Thurgau, Standorte Frauenfeld und Münsterlingen
Inselspital Bern
REHAB Basel
Universitätsspital Basel
Universitätsspital Zürich
Folgende Spitäler haben der SGP gemeldet, dass Sie über ein spezielles Rehabilitationsprogramm für Covid-Patienten verfügen:
Hochgebirgsklinik Davos
Hôpital de la Tour (pneumologie@latour.ch)
Hôpital du Valais
Kantonsspital Olten
Spital Uster
Dispens von der Maskentragepflicht
Der Bundesrat hat die Maskentragepflicht am 18.10.2020 ausgeweitet. Damit wird die Frage nach einem Dispens von der Tragepflicht wieder häufiger gestellt.
Der Bund erlaubt weiterhin Ausnahmen von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen (siehe hier).
Es liegt im Ermessen des Arztes/der Ärztin zu entscheiden, welchen Patienten/welcher Patientin eine Dispens erteilt wird. Die SGP empfiehlt einen sehr restriktiven Umgang bei der Erteilung eines Dispens. Das Risiko, keine Maske zu tragen muss immer abgewogen werden gegenüber dem Risiko, eine Maske zu tragen. Gerade unsere Patientinnen und Patienten, denen das Tragen aufgrund Ihrer pneumologischen Erkrankungen schwerfällt, haben sehr wahrscheinlich auch ein erhöhtes Risiko bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Seit dem 18.10. gilt wieder (Link BAG): «Arbeiten Sie möglichst von zu Hause aus». Für Arbeitnehmende, die nicht von zu Hause aus arbeiten können, gilt das Arbeitsgesetz*: Der/die Arbeitgeber*in ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen. Besonders gefährdete Personen werden durch das Arbeitsgesetz geschützt (so wie alle anderen Arbeitnehmer*innen auch), es gibt aber keine speziellen Schutzmassnahmen für Personen mit erhöhtem Risiko bei COVID-19.
Für weitere Informationen der SGP zu COVID-19 klicken Sie hier.
*Das SECO hat auf seiner Website ein Merkblatt für Arbeitgeber veröffentlicht, wo es u.a. heisst: «Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (SR 822.11) … ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. Er hat deshalb alle Massnahmen zu treffen, die den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind, d.h. die für seinen Betrieb angesichts der technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse zumutbar sind.»
Die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie bittet alle, sich an die Weisungen des BAG zu halten.
Finden Sie hier die aktualisierten Informationen für Fachpersonal des Bundesamt für Gesundheit BAG.
Informationen für und zu Patient*innen mit Lungenkrankheiten finden Sie hier.
Hotline für die Ärzteschaft
Für Ärztinnen und Ärzten steht eine Hotline (Medgate) zur Verfügung: 058 462 21 00. Diese Nummer ist für die Ärzteschaft reserviert.
Hotline für die Bevölkerung
Für die Bevölkerung steht ab dem gleichen Zeitpunkt eine separate Nummer zur Verfügung (058 463 00 00).
Weitere Informationen
Da sich die Situation laufend ändert, können Sie sich regelmässig auf der Webseite des BAG informieren: www.bag.admin.ch/neues-coronavirus