Fähigkeitsausweis Schlafmedizin

Fähigkeitsausweis für Schlafmedizin SGSSC

Der Fähigkeitsausweis soll zur Konsiliartätigkeit in einem Zentrum für Schlafmedizin (ZSM) befähigen. Gleichzeitig ist er Voraussetzung für die Leitung eines Schlafzentrums.

Fachärzten für Pneumologie können den Fähigkeitsausweis erwerben.

Seit 1.7.2019 ist der Fähigkeitsausweis Schlafmedizin ein offiziell vom SIWF anerkannter Fähigkeitsausweis, er ersetzt den bisherigen Fähigkeitsausweis für Schlafmedizin der SGSSC. Sie finden hier das neu geltende Programm.

Die Fähigkeitsausweise für Schlafmedizin der SGSSC der bisherigen Inhaber und Inhaberinnen gemäss alter Ordnung (Version vom 11. Januar 2002) werden automatisch in einen Fähigkeitsausweis für Schlafmedizin des SIWF umgewandelt. Für sie gilt die bei der letzten Rezertifizierung bescheinigte Rezertifizierungsfrist.

Falls Sie Träger eines Fähigkeitsausweises sind, bitten wir Sie, das neue Programm aufmerksam zu lesen und sich mit Ihren Rechten und Pflichten vertraut zu machen. 

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der SGSSC.

Den alten Fähigkeitsausweis für Schlafmedizin können Sie hier entnehmen.

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